ISG Personalmanagement GmbH | Wien
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Das Wichtigste in Kürze
Ihr Gehalt im Bereich Verfassungsschutz liegt nach einer entsprechenden Ausbildung bei 2.590 € bis 5.110 € pro Monat.
Im Arbeitsbereich Verfassungsschutz finden Sie z.B. in folgenden Arbeitsgebieten und Unternehmen Jobs: Verfassungsschutz
In Berufen, die eine Ausbildung im Bereich Verfassungsschutz voraussetzen, werden Sie u.a. verfassungsschutzrelevante Informationen beschaffen bzw. deren Beschaffung veranlassen, Einzelinformationen evaluieren sowie zusammenführen. Weiterhin werden Sie in Ihrer Tätigkeit zum Beispiel Aufgaben in der Rechtsanwendung und Sachbearbeitung ausführen, Anzeigen oder Hinweise auf verfassungsfeindliche sowie sicherheitsgefährdende Bestrebungen wie auch die Tätigkeit gegnerischer Nachrichtendienste kontrollieren und einordnen.
Beamte sowie Beamtinnen im gehobenen Verfassungsschutzdienst des Bundes handeln mittels von Gesetzen, Rechtsverordnungen ferner Verwaltungsanweisungen in Alleinarbeit. Sie leisten untersuchende, ermittelnde außerdem aufdeckende (und auch verwaltende, ordnende sowie planende), oft mit Führungsfunktionen verbundene Arbeit. Sie arbeiten eigenständig ferner zum Teil eigenverantwortlich. Sie arbeiten mit den Kollegen außerdem Kolleginnen ihrer Behörde respektive ihres Sachgebietes zusammen beziehungsweise sind als Führungskräfte für die Mitarbeiter/innen verantwortlich.
Büroarbeit fällt ebenso an wie Außendiensttätigkeit, bsp. bei verdeckten Ermittlungen, bei Observationen, wenn sie Veranstaltungen besuchen, Personen befragen oder wenn sie Sachlagen vor Ort in Augenschein nehmen. Dann sind sie teilweise auch im Freien tätig.
Die Beamten ferner Beamtinnen haben vielfältige mündliche, schriftliche außerdem telefonische Kontakte. Diese können je nach Aufgabe unterschiedlich sein. Zum Beispiel stehen sie in Kontakt mit Vertrauensleuten respektive mit verdächtigen Personen, Extremisten oder Spionen. Außerdem beratschlagen sie Bürger oder schulen im Rahmen der Aus- sowie Weiterbildung Mitarbeiter/innen.
Verfassungsschützer ferner Verfassungsschützerinnen berücksichtigen bei ihrer Arbeit nicht nur die allgemeinen Rechtsgrundsätze, sondern speziell auch den Datenschutz. In keinem Fall dürfen sie in den Kernbereich eines Persönlichkeitsrechts eingreifen, also zum Beispiel Hausdurchsuchungen vornehmen.
Im Außendienst (z.B. bei verdeckten Ermittlungen) ist evtl. auch mit unregelmäßigen Arbeitszeiten zu rechnen.
Wissenswertes
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