Gerichtsvollzieher Jobs und Stellenangebote
Aufgaben Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher/innen üben ihre Aufgaben weitgehend selbstständig aus. Sie sind in der Regel dem/der Amtsgerichtsdirektor/in direkt unterstellt außerdem nur dem Gesetz verpflichtet. Ihre Tätigkeit führen Gerichtsvollzieher/innen überwiegend in dem ihnen zugewiesenen Bezirk, in seltenen Fällen auch im Geschäftsstellendienst aus. Mit den ihnen zugänglichen Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern gehen sie vertraulich um
Während der Kontakt zur Dienststelle überwiegend der Entgegennahme von gerichtlichen Aufträgen dient, gestaltet sich der Umgang mit Schuldnern sowie Gläubigern umso intensiver. Er erfordert von den Gerichtsvollziehern ferner Gerichtsvollzieherinnen - neben einem gewissen Maß an Lebenserfahrung - Fingerspitzengefühl, Einfühlungs- außerdem Durchsetzungsvermögen. Im Interesse sämtlicher Beteiligten versuchen sie mit Schuldnern sowie Gläubigern eine Lösung des Konfliktes etwa über Schuldentilgung anhand Ratenzahlung zu erwirken. Auch über psychische ferner emotionale Stabilität sollten sie verfügen, da sie, etwa bei Kindeswegnahmen oder Zwangsräumungen, mit menschlichen Schicksalen konfrontiert werden. Zudem verfügen sie über die Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen, denn viele Angelegenheiten fristgebunden erledigt werden müssen. Gerichtsvollzieher/innen haben auch Kontakte zu Behörden außerdem Ämtern: Wenn Schuldner/innen bsp. keine beziehungsweise keine ausreichende Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse erteilen, sind Gerichtsvollzieher/innen berechtigt, Fremdauskünfte bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern oder beim Kraftfahrt-Bundesamt über bestehende Arbeitsverhältnisse, Konten, Depots oder Kraftfahrzeuge der Schuldner/innen einzuholen.
In der Einteilung ihrer Arbeitszeit sind Gerichtsvollzieher/innen frei. Ihre Außendienst-Termine müssen sie allerdings häufig auf den frühen Morgen, den Abend oder das Wochenende legen, weil die Schuldner/innen zu normalen Arbeitszeiten oft nicht anzutreffen sind.
Gerichtsvollzieher/innen sind in der Regel zur Führung eines eigenen Geschäftsbetriebes verpflichtet, das heißt, neben ihren Außendienstaufgaben unterhalten sie zusätzlich ein Büro, in dem sie je nach Bedarf Gerichtsvollzieherhelfer/innen beschäftigen dürfen.