Fahrlehrer Klasse 1 Jobs und Stellenangebote
Welche Ausbildung benötigt man als Fahrlehrer Klasse 1?
Wer sich auf Stellenangebote als Fahrlehrer/in Klasse 1 bewerben möchte, benötigt zunächst einmal eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die Art des Berufs ist dabei völlig unerheblich.
Um sich auf Stellenanzeigen unserer Jobbörse bewerben zu können, ist zudem eine anschließende Ausbildung zum Fahrlehrer notwendig. Diese dauert in Vollzeit in der Regel 12 Monate und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Den theoretischen Teil absolvieren die späteren Bewerber an einer speziellen Fahrlehrerfachschule oder an einer Verkehrsschule. Dies dauert etwa 7 Monate. Anschließend erfolgt der praktische Teil der Ausbildung in einer Fahrschule. In einigen Fällen stoßen Bewerber bei der Jobsuche auf Stellenanzeigen von Fahrschulen, welche neue Fahrlehrer suchen. Entsprechend organisieren diese Arbeitgeber zunächst die Ausbildung.
Welche Fähigkeiten braucht man als Fahrlehrer Klasse 1?
Wer Fahrlehrer/in Klasse 1 werden möchte, sollte nicht nur gut Motorrad fahren und diese Kenntnisse auch vermitteln können. Darüber hinaus sind weitere Fähigkeiten gefragt:
- Eine gute Menschenkenntnis: Die Bedürfnisse von Fahrschülern sind sehr unterschiedlich. Als Fahrlehrer/in Klasse 1 sollte man diese erkennen und auf sie eingehen können.
- Ein umfangreiches technisches Verständnis: Nur so kann man den Fahrschülern die technischen Eigenheiten und die Fahreigenschaften eines Motorrads vermitteln.
- Talent für Organisatorisches: Fahrlehrer/innen Klasse 1 müssen nicht nur Fahr- und Theoriestunden planen, sondern auch zahlreiche Verwaltungsaufgaben durchführen.
- Fähigkeit zum Multitasking: Dies ist besonders wichtig, um während des praktischen Unterrichts notfalls schnell korrigierend eingreifen zu können.
Wie viel verdient ein Fahrlehrer Klasse 1?
Jobs als Fahrlehrer/in Klasse 1 können sehr unterschiedlich bezahlt sein. Zum Beispiel variieren die Gehälter abhängig von der Region stark voneinander. Darüber hinaus besteht keinerlei Tarifbindung. Nicht zuletzt erfolgt die Bezahlung in der Regel auf Stundenbasis. Fallen in einem Monat weniger Theorie- und Fahrstunden an, reduziert sich der Verdienst entsprechend.
Während der Ausbildung zum/zur Fahrlehrerin Klasse 1 ist mit keinem hohen Verdienst zu rechnen. Der theoretische Teil der Ausbildung wird nicht vergütet. Stattdessen müssen die Auszubildenden diesen Teil sogar selbst finanzieren. Im anschließenden praktischen Teil der Ausbildung kommt es auf die Fahrschule an, ob und in welche Höhe eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.
Für Berufseinsteiger liegt der durchschnittliche Stundenlohn als Fahrlehrer/in Klasse 1 bei etwa 17 € brutto. Abhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden ergibt sich ein entsprechendes Brutto-Monatsgehalt, das etwa im Bereich von 2.100 € bis 4.000 € liegen kann.
Der angegebene Stundenlohn kann sich erhöhen, wenn bereits Bewerber auf Stellenangebote bereits über mehrjährige Berufserfahrung verfügen oder länger in einem Unternehmen arbeiten. Hier orientierten sich die Verdienstmöglichkeiten unter anderem an der Größe der Fahrschule und am Verhandlungsgeschick des Bewerbers beim Einstellungsgespräch.
Welche Aufgaben hat man als Fahrlehrer Klasse 1?
Die Aufgaben eines/einer Fahrlehrers/in Klasse 1 unterteilen sich im Wesentlichen in vier Bereiche. Das sind:
- der theoretische Unterricht,
- der praktische Unterricht,
- die Durchführung von Führerscheinprüfungen und
- organisatorische und verwaltungstechnische Aufgaben.
Im Theorieunterricht vermitteln Fahrlehrer/innen Klasse 1 den Fahrschülern die Verkehrsregeln und bereiten sie dadurch auf die theoretische Führerscheinprüfung vor. Zudem erklären sie die technischen Zusammenhänge rund um das Motorrad.
Im praktischen Unterricht bringen die Fahrlehrer/innen Klasse 1 ihren Schülern das Fahren mit dem Motorrad und die richtige Reaktion in verschiedenen Situationen bei. Dabei erfolgt der Unterricht zunächst auf Übungsplätzen und später auf öffentlichen Straßen.
Während der Prüfungsfahrt sind die Fahrlehrer/innen zwar im Begleitfahrzeug anwesend, dürfen aber nur im Notfall Anweisungen geben. Jedoch gehört es zu ihren Aufgaben, die Schüler zu Prüfung anzumelden und die Termine mit dem Prüfer abzustimmen.
Zu den Verwaltungsaufgaben von Fahrlehrer/innen Klasse 1 gehört unter anderem die Planung von Theorie- und Fahrstunden. Außerdem nehmen Sie Prüfungsanmeldungen vor, dokumentieren den Unterricht und kümmern sich um die Abrechnung. Auch die Wartung der Fahrschulfahrzeuge wird in der Regel von ihnen koordiniert.
Wo arbeitet ein Fahrlehrer Klasse 1?
Bewirbt man sich auf Jobs als Fahrlehrer/in Klasse 1, darf man sich auf die Arbeit an den folgenden Einsatzorten freuen:
- die Unterrichtsräume der Fahrschule
- der Verkehrsübungsplatz für die ersten Fahrstunden
- das Begleitfahrzeug (Auto) bei späteren Fahrstunden auf der Straße
- die Büroräume der Fahrschule, wo alle Verwaltungsaufgaben erledigt werden
Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Fahrlehrer Klasse 1?
Eine der Aufstiegsmöglichkeiten für Fahrlehrer/innen Klasse 1 besteht in der Übernahme einer Niederlassung. Dies ist meist in größeren Fahrschulen mit mehreren Niederlassungen oder Franchise-Ketten möglich, nachdem man mehrere Jahre erfolgreich dort gearbeitet hat.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich als Fahrlehrer/in Klasse 1 mit einer eigenen Fahrschule selbstständig zu machen.