Dachsteinkönig Familux Resort | Gosau
Hair & Beauty Artist | Wien
HAIR & BEAUTY ARTIST | Salzburg
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Make-up –Artist/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Während der Ausbildung steht Ihnen eine Vergütung zu. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Fachbereich. An folgenden beispielhaften Verdiensten können Sie sich orientieren:
Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst bei kommunalen Arbeitgebern:
Ausbildungsvergütung beim privaten Rundfunk:
Die Einkommen in dieser Branche sind unterschiedlich hoch. In der Regel erhalten Sie schon zu Beginn der Karriere nur ein Grundgehalt oder eine sogenannte Mindestgage. Laut tariflichen Vereinbarungen liegt die Mindestgage bei ca. 2.550 € brutto im Monat. Auch außerhalb der Tarifverträge ist der Lohn eine Art Basiseinkommen. Hier können Sie mit einem Verdienst zwischen ca. 2.300 und 2.550 € brutto im Monat rechnen. Alle weiteren Gagen, Honorare und Zulagen sind vom jeweiligen Aufgabenbereich abhängig.
Auch mit Berufserfahrung erhalten Sie als Make-up-Artist/in ein Gehalt in Form eines Basiseinkommens. Das tarifliche Gehalt bleibt auch mit Berufserfahrung gleich. Außerhalb vom tariflichen Lohn liegt das Basiseinkommen zwischen ca. 2.550 und 3.280 € brutto im Monat. Zu dem Basisgehalt erhalten Sie zahlreiche Zuschläge und Gagen.
Die Lohnhöhe wird nicht durch den Grundlohn, sondern von den Zulagen und Gagen bestimmt. Es kommt also darauf an, wo Sie im Einsatz sind. Auch das Aufgabengebiet nimmt Einfluss. Bei Rundfunkanstalten arbeiten Sie auch am Wochenende, am Abend oder in der Nacht. Dafür erhalten Sie einen Zuschlag. Bei Filmproduktionen arbeiten Sie am Set. Hier kommt es darauf an, wo gedreht wird. Unter Umständen sind Sie ein fester Teil einer Crew und drehen weltweit. Dann wohnen Sie in Hotels, Wohnwagen oder Wohnmobilen. Sie erhalten Flugpauschalen, Spesen und Zulagen.
Der höchste Verdienst mit Zulagen wird mit 3.780 € brutto pro Monat angegeben. Die Angabe ist aber nur beispielhaft. Je nach Arbeitsort und Arbeitsanforderungen kann der Lohn auch noch deutlich darüber liegen. Zudem gibt es große Schwankungen im jährlichen Gehalt. Es kann sein, dass Sie drei Monate im Jahr unterwegs sind und hohe Gagen erhalten. In den anderen Monaten beziehen Sie aber nur einen Grundlohn.
Das Berufsbild Make-up-Artist/in ist ein seltener Beruf. Es gibt trotzdem genügend Weiterbildungsangebote. Allerdings müssen Sie für berufsspezifische Kurse eine weitere Anreise in Kauf nehmen. Eine alternative Lösung kann ein Kurs an einer Fernschule sein. Sie haben auch die Möglichkeit, eine kaufmännische oder kosmetische Schulung über die lokale Kammer zu absolvieren. Hier eine Auswahl der Möglichkeiten:
Alternativ können Sie sich auch für ein Studium entscheiden. Dazu benötigen Sie die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Mit der allgemeinen Hochschulreife dürfen Sie an einer Universität studieren. Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule. Folgende Fächer entsprechen Ihrem Berufsbild:
Make-up-Artisten/innen werden in Zukunft in fast allen Branchen mit der Digitalisierung konfrontiert sein. So werden heute Filmausschnitte schon ganz selbstverständlich an die Wand projiziert. Selbst die Robotik hat längst Einzug auf den Bühnen gehalten. Viele Änderungen treffen Make-up-Artisten/innen nicht direkt, aber sie müssen trotzdem darauf reagieren. Ein anschauliches Beispiel sind Livestreams. Die betreffen in erster Linie die Hauptakteure/innen wie Moderator/innen oder Schauspieler/innen. Sie sind aber auch für Make-up-Artisten/innen eine Herausforderung. Sie müssen während der kurzen Unterbrechungen und sogar während der Übertragung dafür sorgen, dass die Akteure/innen perfekt geschminkt sind. Auch beim Stylen kommt immer mehr die digitale Vernetzung zum Einsatz. Darauf müssen Sie reagieren und auch bereit sein, an entsprechenden Weiterbildungen teilzunehmen.
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