Justizfachwirt Gehalt
Was verdient ein Justizfachwirt?
Den Beruf als Justizfachwirt/in erlernen Sie als Anwärter/in. Ihnen steht somit eine Vergütung zu. Diese Ausbildungsvergütung nennt sich bei dieser Ausbildung Anwärtervergütung. Die Höhe der Vergütung wird vom jeweiligen Bundesland bestimmt und schwankt deutschlandweit zwischen ca. 1.209 und 1.328 € brutto im Monat. Geregelt wird diese Ausbildungsvergütung vom Deutschen Beamtenbund und der Tarifunion. Grundsätzlich handelt es sich bei der Vergütung um einen sogenannten Anwärtergrundbetrag. Das bedeutet, dass Sie unter bestimmten Umständen noch einen Familienzuschlag und andere zusätzliche Vergütungen erhalten können.
Der Lohn für Berufsanfänger/innen ist in diesem Beruf klar geregelt. Abweichungen davon gibt es nur in Form von Zulagen. Das Gehalt zu Beginn der Karriere wird durch das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bestimmt und ist in der Bundesbesoldungsordnung festgeschrieben. Die Bundesländer nehmen das Gesetz und die Verordnung als Grundlage für die Gehaltssätze. Jedes Bundesland hat somit einen eigenen Grundlagensatz. Die Höhe der Einkommen liegt durchschnittlich bei ca. 2.515 € brutto im Monat. Der Verdienst für Berufseinsteiger/innen ist der Besoldungsgruppe A 6 zugeordnet.
Berufserfahrene Justizfachwirte/innen werden je nach Tätigkeiten und Kompetenzen in eine Besoldungsgruppe eingeordnet. Die höchste Besoldungsgruppe, die Sie erreichen können, ist die Besoldungsgruppe A 9. Hier liegt das monatliche Einkommen bei durchschnittlich ca. 3.867 € brutto.
Wo verdient ein Justizfachwirt am meisten?
Justizfachwirte/innen sind beim Verdienst von der jeweiligen Besoldungsgruppe abhängig. Die höchste Besoldungsgruppe, die Sie erreichen können, ist A 9. Innerhalb der Besoldungsgruppe gibt es Unterteilungen in Stufen. Diese sind wiederum von Ihren Berufsjahren abhängig. Folgende Gehaltsstufen sind in der Lohngruppe A 9 innerhalb der Bundesbesoldungsgruppe angegeben:
- Gehaltsstufe 1 (bei der Einstellung) 2.985,43 € brutto pro Monat
- Gehaltsstufe 2 (nach 2 Berufsjahren in der Gehaltsstufe 1) 3.083,32 € brutto pro Monat
- Gehaltsstufe 3 (nach 3 Berufsjahren in der Gehaltsstufe 2) 3.237,34 € brutto pro Monat
- Gehaltsstufe 4 (nach 3 Berufsjahren in der Gehaltsstufe 3) 3.393,94 € brutto pro Monat
- Gehaltsstufe 5 (nach 3 Berufsjahren in der Gehaltsstufe 4) 3.547,92 € brutto pro Monat
- Gehaltsstufe 6 (nach 4 Berufsjahren in der Gehaltsstufe 5) 3.652,61 € brutto pro Monat
- Gehaltsstufe 7 (nach 4 Berufsjahren in der Gehaltsstufe 6) 3.761,51 € brutto pro Monat
- Gehaltsstufe 8 (nach 4 Berufsjahren in der Gehaltsstufe 7) 3.867,71 € brutto pro Monat
Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass Sie den höchsten Lohn in der Gehaltsstufe 8 erzielen. Ihr Verdienst kann somit nicht höher als 3.867,71 € brutto pro Monat steigen.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für einen Justizfachwirt?
Justizfachwirte/innen sind Beamten/innen. Ihre Weiterbildungsmöglichkeiten beziehen sich daher immer auf einen Beamtenstatus. Diese Weiterbildungen werden offiziell als Beamtenausbildungen bezeichnet. Hier haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Gerichtsvollzieher/in im mittleren Dienst
- Gerichtsvollzieher/in im gehobenen Dienst
- Rechtspfleger/in
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, ein Studium zu machen. Für das Studium an der Universität benötigen Sie die allgemeine Hochschulreife. Für das Studium an einer Fachhochschule reicht die fachgebundene Hochschulreife aus.
- Rechtswissenschaft
- Öffentliches Recht
- Staatswissenschaft
- Verwaltungswissenschaft
Karriere als Justizfachwirt in Deutschland: Wie entwickelt sich der Arbeitsmarkt für einen Justizfachwirt?
Auch der Rechtsbereich wird mittlerweile von der Digitalisierung und von computergesteuerten Systemen eingeholt. In den letzten Jahren hat es viele neue Entwicklungen gegeben. Die neuen Systeme sollen auch zukünftig dabei helfen, Fehler innerhalb von täglichen Verwaltungsaufgaben zu verhindern. Der Mensch bildet hier eine Schwachstelle, die durch die sogenannte Legal RPA Software der Vergangenheit angehören soll. Die von Beamten/innen wiederholenden Tätigkeiten werden teilautomatisiert. Einige Arbeiten sollen sogar voll automatisiert werden. So werden bald Fehler im Justizsystem vermieden. Die neue Software ist aber ein Alleskönner. Sie kommt auch beim Mandanten-Management zu Einsatz. Außerdem wird sie in der Analyse der Datenbanken und in der Fertigstellung von Berichten genutzt. Die neue Technologie wird in einigen Jahren ganze Rechtsabteilungen erobern. Justizfachwirte/innen werden schon heute innerbetrieblich auf diese Systeme vorbereitet.
Eine Hauptaufgabe besteht aber immer noch darin, die einzelnen Bereiche zu digitalisieren. Das Onlinezugangsgesetz schreibt vor, dass sämtliche Verwaltungsportale der Länder und der lokalen Kommunen schnellstens digitalisiert werden.