Justizfachangestellte Gehalt
Was verdient eine Justizfachangestellte?
Der Zugang zum Beruf Justizfachangestellte erfolgt über eine Ausbildung im öffentlichen Dienst. Sie erhalten somit eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe der Vergütung erfolgt auf den vertraglichen Tarifregelungen des Bundesgebietes. Trotzdem kann es bei Vergütung in den einzelnen Bundesländern geringfügige Abweichungen geben. Folgende Werte dienen zur Orientierung:
- Im ersten Ausbildungsjahr ca. 1.037 € brutto im Monat
- Im zweiten Ausbildungsjahr ca. 1.091 € brutto im Monat
- Im dritten Ausbildungsjahr ca. 1.141 € brutto im Monat
Zu Beginn Ihrer Karriere erzielen Sie laut Tarifvereinbarungen ein monatliches Gehalt zwischen ca. 2.820 und 3.190 € brutto. Die Höhe des Gehaltes wird für Berufsanfänger/innen durch das Bundesland vorgegeben. Da Justizfachangestellte im öffentlichen Dienst arbeiten, erhalten sie nur tarifvertragliche Einkommen.
Der Lohn für berufserfahrene Fachkräfte steigt kontinuierliche an. Auch der Verdienst für erfahrene Justizfachangestellte basiert auf tarifvertraglichen Regelungen. Sie erhalten pro Monat einen Lohn zwischen ca. 3.332 und 3.445 € brutto. Einige wenige Justizfachangestellte arbeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes in Anwaltskanzleien oder Notariate. Ihre monatlichen Einkommen schwanken zwischen ca. 3.250 und 3.750 € brutto.
Wo verdient eine Justizfachangestellte am meisten?
Die Höhe der Einkommen wird in diesem Berufsbild vorrangig von der Zuordnung zum öffentlichen Dienst bestimmt. Sie erhalten somit fast immer Tariflohn. Obwohl es bundeseinheitliche Regelungen gibt, kann die Lohnhöhe in jedem Bundesland unterschiedlich sein. Den höchsten monatlichen Lohn erhalten Sie in folgenden Bundesländern:
- Hessen
- Berlin
- Baden-Württemberg
- Hamburg
In diesen Ländern können Sie monatliche Tariflöhne zwischen ca. 3.390 und 3.725 € brutto erzielen.
Auch das Alter kann sich auf die Höhe der Einkommen auswirken. Justizfachangestellte über 55 Jahre erhalten ein durchschnittliches Gehalt zwischen ca. 3.570 und 3.760 € brutto.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für eine Justizfachangestellte?
Die Weiterbildungen in diesem Beruf beziehen sich fast ausschließlich auf den kaufmännischen Bereich. Viele Kurse werden von speziellen Fachschulen angeboten. Auch die Kammern und verschiedene Fernschulen bieten ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm an. Unter Umständen werden die Kursgebühren sogar übernommen oder Sie erhalten eine finanzielle Unterstützung. Hier eine Übersicht der Möglichkeiten:
- Betriebswirt/in für Verwaltung
- Betriebswirt/in für Recht
- Fachwirt/in für Verwaltung
- Betriebswirt/in für Kommunikation und Büromanagement
- Fachwirt/in für Büro- und Projektorganisation
- Sekretär/in
Sie sollten auch über die Aufnahme eines Studiums nachdenken. Fehlende Schulabschlüsse können Sie problemlos im zweiten Bildungsweg und nebenberuflich erwerben. Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule. Mit der allgemeinen Hochschulreife kommen Sie an die Universität. Sie können folgende Fächer studieren:
- Verwaltungswissenschaften
- Verwaltungsmanagement
- Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)
- Rechtswissenschaft grundständig
- Staatswissenschaften
- Public Management
Karriere als Justizfachangestellte in Deutschland: Wie entwickelt sich der Arbeitsmarkt für eine Justizfachangestellte?
Der gesamte Rechtsbereich wird schon jetzt durch die Robotic-Process-Automation-Software (RPA) reformiert. Zukünftig soll die Software in sämtlichen Rechtsbereichen zum Einsatz kommen. Justizfachangestellte üben Tätigkeiten aus, die für Fehler anfällig sind. Schuld daran sind in erster Linie die alltäglichen Wiederholungen der Arbeiten. Mit der neuen Software werden die Arbeiten teil- und voll automatisiert. Der gesamte Geschäftsbereich soll so effizienter agieren. Die Software kommt auch bei Arbeiten im Bereich des Mandanten-Managements zum Einsatz.
Auch elektronische Gerichtsakten sollen künftig realistische Begleiter sein. Die Gerichte sind angehalten, den Schriftverkehr innerhalb der Behörde, mit außenstehenden Behörden und mit Anwaltskanzleien nur noch auf elektronischer Basis zu führen. Zurzeit können aber Privatpersonen die Gerichte noch per Post kontaktieren. Selbst das veraltete Fax wird noch akzeptiert. Bis Januar 2026 sollen aber alle Gerichtsbereiche komplett digitalisiert sein. Dann werden Gerichtsverfahren bundesweit nur noch über E-Akten abgewickelt. Die E-Akten sollen die Arbeit von Justizfachangestellten erleichtern. Insbesondere die Suchfunktion bringt erhebliche Vorteile für Verfahren. Akten und Akteneinträge sind so leichter auffindbar. Durch die E-Akte werden zukünftig auch Prozesse und die Vorbereitung der Prozesse beschleunigt. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass Angestellte auch im Homeoffice problemlos auf die Akten zurückgreifen können.