b2 electronics GmbH | Klaus
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ISG Personalmanagement GmbH | Wien
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Im Bereich Patentwesen locken überdurchschnittlich hohe Gehälter, die für die lange Ausbildungszeit entschädigen. Es sind mehr als zehn Jahre, die es bedarf, um als Patentanwalt/-anwältin mit möglicher Zusatzausbildung, beispielsweise zum European Patent Attorney, Spitzenverdienste von 120.000 bis 150.000 € zu erreichen. Zu Beginn der Karriere finden Sie auf unserer und anderen Jobbörsen attraktive Jobs im Patentwesen mit Jahresbruttogehältern von ca. 60.000 bis über 103.000 €.
Um im Rahmen Ihrer Jobsuche im Bereich Patentwesen einen attraktiven und herausfordernden Job zu finden, verlangt es nach bestimmten Fähigkeiten. Diese Skills heben die Arbeitgeber/innen in ihren Stellenanzeigen oft hervor:
Patentprüfer/innen: Sie arbeiten als Beamte im Deutschen Patent- und Markenamt. Mit einer solchen Stelle ist es Ihre Aufgabe, zu entscheiden, ob es sich bei den zum Patent angemeldeten Erfindungen um patentierbare handelt. Sie agieren unabhängig und interdisziplinär.
Patentanwälte/-anwältinnen: Naturwissenschaftler und Techniker mit der juristischen Zusatzausbildung zum/zur Patentanwalt/-anwältin agieren als Experten im Patentwesen. Sie beschäftigen sich mit Patentanmeldungen neuer Entwicklungen. Zudem sichern sie die bereits vorhandenen Schutzrechte. Zu ihren weiteren Aufgaben zählen:
European Patent Attorney: Mit bestandener Eignungsprüfung zum /zur European Patent Attorney beschäftigen sich diese mit Patenten, die für alle Mitgliedsstaaten der EU gelten. Dazu kommunizieren sie mit den Patentprüfern/-innen und Mitarbeitenden im Europäischen Patentamt in Deutsch, Englisch oder Französisch. Mit ihrer Qualifikation haben sie gute Chancen auf Jobangebote mit einer überdurchschnittlich hohen Bezahlung.
Patentassessoren/-innen (amerikanisch In-House-Counsel): Der Unterschied zum/zur Patentanwalt/-anwältin liegt darin, dass die Patentassessoren/-innen nur die Vertretungserlaubnis vor dem Patentamt und dem Patentgericht für ihre/n Arbeitgeber/in besitzen.
Patentingenieure/-innen: In Stellenangeboten sehen Jobsuchende ihn/sie oft als Patent Engineer oder Patent Professional bezeichnet. Er/Sie ist ein/eine Ingenieur/in mit Zusatzstudium und umfangreichem Wissen, wie Technologien rechtlichen Schutz durch Patente erhalten. Patentingenieure/innen dürfen weder Unternehmen noch Personen vor Gericht vertreten oder Rechtsberatungen durchführen.
Zu seinen/ihren Aufgaben gehört es, zu prüfen, welche Erfindungen lukrativ sein könnten und, ob noch keine anderen Patente darauf liegen. Er macht Vorschläge zu deren Weiterentwicklung und informiert über die Möglichkeiten des Schutzes.
Patentreferenten/-innen: Sie entwickeln Patentstrategien, unterstützen die Forschungs- und Entwicklungsabteilung und beraten die Geschäftsleitung. In diesem Beruf Tätige recherchieren als Patentingenieure/-innen, Mitarbeitende im wissenschaftlichen Service und als Patent Counsel technisches Wissen. Dies zeigt, dass die Bezeichnung Patentreferent/in nicht einheitlich ist. Weitere Aufgaben liegen:
Ein/e Patentingenieur/in beginnt seine/ihre Karriere mit einem technischen oder naturwissenschaftlichen Studium. Daran schließt sich eine Zusatzqualifikation im gewerblichen Rechtsschutz an. Damit er/sie stets auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen ist, bildet er/sie sich fortlaufend weiter und vertieft seine/ihre Kenntnisse in den Bereichen:
Zudem macht er/sie sich mit alten und neuen Softwareprogrammen vertraut, die sein/ihr Fach betreffen. Aufstiegsmöglichkeiten bieten sich zudem mit einem PhD-Studium. Mit mehreren Jahren Berufserfahrung und einer entsprechenden juristischen Fachausbildung steht ihm/ihr der Weg für eine Karriere als Patentanwalt/-anwältin offen.
Patentreferent/innen stehen Wege offen, um sich zu Patentassessoren/-innen fortzubilden. Alternativ kommt für einen/einer Referenten/in im Bereich Patentwesen die Weiterbildung zum/zur Patentanwalt/-anwältin infrage.
Ein/e Patentanwalt/-anwältin der/die auf der Karriereleiter noch höher hinaus möchte, baut auf seine/ihre bisherige Ausbildung zum/zur Techniker/in oder Ingenieur/in sowie der Eignungsprüfung zum/zur Patentanwalt/-anwältin mit einer weiteren Eignungsprüfung auf. Mit bestandener Prüfung darf er/sie als European Patent Attorney seine/ihre Arbeit verrichten.
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