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Beruf Justizfachwirt

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Zur Berufsorientierung als Justizfachwirt
Beruf Justizfachwirt

Beruf Justizfachwirt

Welche Ausbildung benötigt man als Justizfachwirt?

Justizfachwirt/in ist die gebräuchliche Berufsbezeichnung für Beamte und Beamtinnen, die die Beamtenausbildung zum Beamten/zur Beamtin im mittleren Justizdienst abgeschlossen haben. Wie Justizfachangestellte arbeiten sie in Zivil- und Strafgerichten, bei der Staatsanwaltschaft oder in anderen Bereichen der Justizverwaltung.

Obwohl sie in ihrer beruflichen Laufbahn ähnliche Funktionen ausüben können, ist die Beamtenausbildung zum Justizfachwirt/zur Justizfachwirtin anspruchsvoller als die duale Ausbildung von Justizfachangestellten. Nach Abschluss ihrer Ausbildung steht Justizfachwirten und Justizfachwirtinnen auch ein breiteres Spektrum an Karrieremöglichkeiten zur Auswahl.

Die Ausbildung für dieses Berufsbild gliedert sich in einen theoretischen Teil, der in Form von Präsenzunterricht vermittelt wird, und einen praktischen Teil, der bei einem Gericht, bei der Staatsanwaltschaft oder bei einer anderen Stelle der Justizbehörde stattfindet. In dieser umfassenden Berufsausbildung werden grundlegende Kenntnisse in einer Vielzahl juristischer Bereiche vermittelt. Dazu gehören:

  • Zivil- und Strafrecht
  • Verfassungsrecht
  • Entschädigungsrecht
  • Zwangsvollstreckung und Insolvenzverfahren
  • Gerichtsverwaltung

Die genauen Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zum Justizfachwirt/zur Justizfachwirtin können von Bundesland zu Bundesland leicht variieren. Die Mindestvoraussetzungen sind bundesweit jedoch der Abschluss des mittleren Schulabschlusses. Zudem ist die deutsche Staatsbürgerschaft, die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes oder die liechtensteinische, norwegische oder schweizerische Staatsbürgerschaft Voraussetzung.

Die zugelassenen Kandidaten legen dann eine schriftliche Prüfung ab, in der unter anderem ihre Leistungsfähigkeit in den folgenden Bereichen geprüft wird:

  • deutsche Sprachkenntnisse und Kommunikationsfähigkeit
  • logisches Denkvermögen
  • Schulfächer wie Mathematik, Geografie oder Geschichte
  • Kenntnisse über deutsche und EU-Regierungsinstitutionen

Wer die schriftliche Prüfung erfolgreich besteht, wird dann zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen, das über die Aufnahme in das Ausbildungsprogramm entscheidet. Je nach Bundesland dauert die Ausbildung zum Justizfachwirt/zur Justizfachwirtin zwischen zwei und drei Jahren.

Welche Fähigkeiten braucht man als Justizfachwirt?

Justizfachwirte und Justizfachwirtinnen sind unverzichtbare Bedienstete in der Justiz. Sie sind meist die erste Anlaufstelle für Bürger und Bürgerinnen bei den Justizbehörden oder bei der Staatsanwaltschaft. Sie stehen den Bürgern beratend zur Seite und sind für eine Reihe von Dienstleistungen zuständig, wie die Entgegennahme von Anträgen, die Erteilung von Auskünften oder die Aushändigung von gerichtlichen Dokumenten und Formularen.

Freude an der Arbeit mit Menschen und ein aufrichtiges Einfühlungsvermögen in ihre Anliegen sind Schlüsselkompetenzen, die in diesem Beruf unerlässlich sind. Der Umgang mit der Justiz kann für viele Bürgerinnen und Bürger entmutigend und verwirrend sein, insbesondere für Personen, die wenig Kontakt mit den Justizbehörden hatten oder die nicht fließend Deutsch sprechen. Ihnen bei der Klärung ihrer rechtlichen Fragen und Probleme zu helfen, erfordert ausgezeichnete kommunikative Fähigkeiten und hohe soziale Kompetenz.

Weitere Kompetenzen und Fähigkeiten, die Justizfachwirte und Justizfachwirtinnen für den Job mitbringen sollten, sind:

  • hervorragendes Zeitmanagement und Organisationstalent
  • Präzision und Detailorientierung, insbesondere beim Verfassen von Texten und beim Führen von Protokollen
  • ein grundlegendes Interesse am Recht und an juristischen Prozessen
  • Ausdauer, Geduld und Stressresistenz

Fremdsprachenkenntnisse sind ebenfalls von Vorteil. Dabei sind Kenntnisse in Russisch, Türkisch, Polnisch oder Serbokroatisch besonders nützlich.

Wie viel verdient ein Justizfachwirt?

Während der Ausbildung:

Während ihrer Berufsausbildung erhalten Justizfachwirte und Justizfachwirtinnen eine Ausbildungsvergütung, den sogenannten Anwärtergrundbetrag. Die genaue Höhe dieser monatlichen Vergütung liegt je nach Bundesland zwischen € 1.209 und € 1.328 brutto. Gegebenenfalls erhalten Auszubildende zusätzlich zu ihrem Gehalt auch den Familienzuschlag sowie weitere Zulagen und Zuschläge.

Als Berufseinsteiger:

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird man Beamter/Beamtin auf Probe und steigt in die Besoldungsstufe A6 oder A7 auf. Die Besoldung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, darunter das Gehalt, Zulagen und Prämien sowie Sonderzahlungen. Berufseinsteiger können je nach Bundesland und der konkreten Stelle mit einem Gehalt zwischen € 2.417 und € 2.538 brutto monatlich rechnen.

Mit Berufserfahrung:

Nach drei Jahren erfolgreicher Berufserfahrung in Verbindung mit einem makellosen Leumund wird man in der Regel zum Beamten/zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt. Damit sind Beförderungen bis zur Besoldungsgruppe A9 möglich.

Normalerweise aber erfordert der Aufstieg in die höchstmögliche Besoldungsgruppe etwas mehr Geduld. Eher wahrscheinlich sind eine Beförderung innerhalb der bestehenden Besoldungsgruppe oder ein Vorrücken in die Einstiegsstufe der nächsten Besoldungsgruppe. Realistisch kann man nach drei Jahren mit einem Gehalt zwischen € 2.600 und € 2.900 brutto monatlich rechnen. Auch hier hängt der tatsächliche Lohn vom Bundesland und der jeweiligen Position ab. Mit jedem weiteren Dienstjahr und guter Leistung nähert man sich der höchsten Vergütungsstufe in der Besoldungsgruppe A9, die knapp unter € 3.800 brutto pro Monat liegt.

Welche Aufgaben hat man als Justizfachwirt?

Während der Ausbildung:

Während der Berufsausbildung liegt der Schwerpunkt von angehenden Justizfachwirten und Justizfachwirtinnen auf der Aneignung von Wissen über das breite Aufgabenspektrum innerhalb der Justizverwaltung. Die Ausbildung besteht abwechselnd aus vier- bis achtmonatigen Unterrichts- und Praxiskomponenten. In den praktischen Ausbildungsabschnitten übernehmen sie unter der Aufsicht erfahrener Beamter die gleichen Aufgaben, die sie nach Abschluss ihrer Ausbildungszeit übernehmen werden.

Im Berufsleben:

Justizfachwirte und Justizfachwirtinnen gewährleisten, dass die Mühlen der Justiz reibungslos funktionieren. Sie arbeiten mit Staatsanwälten, Richtern, Verteidigern und anderen Gerichtsbediensteten zusammen und fungieren als Bindeglied zwischen ihnen.

Bei einer Gerichtsverhandlung gehören beispielsweise zu ihren zahlreichen Tätigkeiten:

  • den Überblick über Fristen und Termine zu behalten
  • sicherzustellen, dass alle Prozessunterlagen für alle Beteiligten zugänglich sind
  • die Verwaltung der Korrespondenz zwischen dem Gericht und Anwaltskanzleien
  • die Gewährleistung der sicheren Archivierung von Beweismaterial
  • die Organisation von Aufwandsentschädigungen für Zeugen

Während einer Gerichtsverhandlung wird die Protokollführung von einem Justizfachwirt/einer Justizfachwirtin mit spezieller Ausbildung durchgeführt. Diese Position ist mit besonderer Verantwortung verbunden, denn die Verfassung des offiziellen Verhandlungsprotokolls erfordert höchste Genauigkeit und Aufmerksamkeit. In dieser Rolle sitzen Justizfachwirte und Justizfachwirtinnen mit auf der Richterbank und tragen in vielen Gerichten eine Robe, genau wie die Richter.

Außerhalb der Gerichte sind Justizfachwirte und Justizfachwirtinnen wichtige Ansprechpartner für die Rechtsangelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger. In Fällen von Eheschließung oder Scheidung, Erbschaft, Kindesunterhalt oder anderen nicht strafrechtlichen Situationen sind sie die erste Anlaufstelle für Personen, die eine Orientierungshilfe im Dschungel der Rechtswege benötigen.

Wo arbeitet ein Justizfachwirt?

Justizfachwirte und Justizfachwirtinnen arbeiten in der Justiz. Ihr eigentlicher Arbeitsplatz kann in einem Büro, im Gerichtssaal oder in einer öffentlichen Informationsstelle sein. Zu den typischen Einsatzorten gehören: Amtsgerichte, Landgerichte oder Oberlandesgerichte sowie Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften.

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Justizfachwirt?

Justizfachwirte und Justizfachwirtinnen werden in verschiedenen Abteilungen der Justiz eingesetzt. Dadurch steht ihnen eine Reihe von interessanten Berufsmöglichkeiten zur Auswahl. Ohne Weiterbildung sind die Aufstiegsmöglichkeiten jedoch durch die Begrenzung der Besoldungsgruppe für Beamte und Beamtinnen im mittleren Justizdienst begrenzt. Ein Aufstieg über die Besoldungsgruppe A9 hinaus ist nicht möglich.

Ein gängiger Weg für diejenigen, die in besser bezahlte und verantwortungsvollere Positionen in der Justiz aufsteigen wollen, ist der Abschluss eines Jurastudiums. Die Vereinbarkeit eines Jurastudiums mit den beruflichen Anforderungen eines Justizfachwirtes/einer Justizfachwirtin ist eine Herausforderung. Daher legen die meisten, die diesen Weg einschlagen, eine Karrierepause ein. Die gesammelte Erfahrung und die bereits abgeschlossene Ausbildung sind jedoch äußerst vorteilhaft, um ein Jurastudium erfolgreich abzuschließen.