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Beruf Arzt

529 Arzt Jobs auf Jobbörse-stellenangebote.at

Zur Berufsorientierung als Arzt
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Leitende/r Fachärztin/arzt (Oberärztin/arzt) für Klinische Pathologie und Molekularpathologie

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Ärztin/Arzt mit ius practicandi für Plasmazentrum Hainburg - für 15 bis 20 Wochenstunden

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Ärztin*Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach Neurochirurgie

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Zahnarzt (m/w/d)

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Beruf Arzt

Beruf Arzt

Welche Ausbildung benötigt man als Arzt?

Der Weg zum Beruf des Arztes/der Ärztin ist lang und beschwerlich. Die Person, welche die Heilkunde vollumfänglich ausüben möchte, benötigt zunächst ein mit dem Staatsexamen abgeschlossenes Studium der Humanmedizin. Zu diesem erhält sie Zugang über den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Das grundständige Studium Humanmedizin erfordert den Numerus clausus (NC).

20 % der Studierenden erhalten Zugang zum Studium durch die Abiturbestenquote. Die Hochschulen verteilen die Studienplätze nach der Abiturnote und dem NC.

Weitere 20 % erhalten die Erlaubnis zum Studium erst nach einer Wartezeit, die mehrere Jahre beträgt. Sie bewerben sich in der Kategorie Wartezeitquote. In dieser Zeit darf sich der Abiturient für kein Studium einschreiben, auch nicht für andere Fachrichtungen.

60 % der Studienplätze verteilen die Hochschulen in der Auswahlkategorie. Hier entscheiden diese nach einem Auswahlgespräch sowie der Abiturnote. Weitere Auswahlkriterien sind die Ortspräferenz sowie die Berufsausbildung des sich für das Studium bewerbenden Personen. Zudem ziehen die Verantwortlichen für die Vergabe des Studienplatzes das Ergebnis des Medizinertests (TMS) sowie die gewichteten Einzelnoten des Abiturs heran.

Das Studium umfasst drei Teile:

  • die 4 Semester dauernde Vorklinik
  • die Klinik, für die es sechs Semester bedarf
  • das Praktische Jahr

In der Vorklinik erwerben die Studierenden der Humanmedizin das Grundlagenwissen. Unterricht erhalten sie in den Fächern Biochemie, Physiologie, Anatomie, Physik, Biologie und Chemie. Pflicht ist zudem ein Pflegepraktikum. Dieses dauert drei Monate und erfolgt in der vorlesungsfreien Zeit. Am Ende der Vorklinik absolviert der/die Studierende eine zweitägige mündliche und schriftliche Prüfung, das 1. Staatsexamen.

Im zweiten Teil der Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin, der Klinik, erhalten die Studierenden das Wissen in den klinischen Fächern und Querschnittbereichen. Dieses umfasst Kurse und Praktika mit Kontakt zu Patienten/-innen. In dieser Zeit erlernen sie die Anamnese und wie sie die Kranken körperlich untersuchen. Die Blutentnahme gehört zu den ersten praktischen Erfahrungen.

Die vorlesungsfreie Zeit verwenden die angehenden Ärzte/-innen für eine 4-monatige Famulatur. Diese absolvieren sie in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus. Der zweite Teil der Arztausbildung endet mit dem 1. Teil des 2. Staatsexamens. Dieses umfasst eine dreitägige schriftliche Prüfung.

Nach dem Bestehen des 2. Staatsexamens beginnt das Praktische Jahr, in dem die Studierenden ärztliche Aufgaben unter Aufsicht übernehmen. Je vier Monate sind sie in der Chirurgie, der inneren Medizin und in einem Fach tätig, das die Studierenden der Humanmedizin selbst wählen. Bevor sie die Approbation erhalten, legen die Ärzte/-innen die mündliche Prüfung für das 2. Staatsexamen ab.

Welche Fähigkeiten braucht man als Arzt?

Das theoretische und praktische Wissen allein reicht für die Tätigkeit eines Arztes/einer Ärztin nicht aus. Diese/r benötigt neben den fachlichen Kompetenzen persönliche Fähigkeiten. Patienten/-innen erwarten von den Ärzten/Ärztinnen in erster Linie, dass sie sich Zeit nehmen und auf sie eingehen. Einige der gefragten Soft Skills sind:

  • Diskretion und Verschwiegenheit
  • Belastbarkeit und Stressresistenz
  • Entscheidungsfreude
  • Empathie und Mitgefühl
  • eine gute Kommunikationsfähigkeit
  • psychologische Fertigkeiten
  • pädagogisches Geschick
  • Organisationstalent
  • eine schnelle Auffassungsgabe

Eine gute Bearbeitungs- und Wahrnehmungsgeschwindigkeit hilft bei der Diagnosestellung, die auf Labordaten und anderen Untersuchungen basiert. Hervorragend und aufmerksam beobachten zu können, ist eine Fertigkeit, die für Patienten/-innen lebenswichtig sein kann. Sie hilft beim Beobachten der Vitalzeichen sowie beim Erkennen von Zeichen einer Erkrankung bei bildgebenden Verfahren.

Eine hervorragende Merkfähigkeit nutzt beim Erlernen von umfangreichem Wissen. Das gute Gedächtnis hilft zudem, sich die Daten zum/zur Patienten/-in und zu den Untersuchungsergebnissen zu merken. Zudem benötigen Ärzte/-innen ein Verständnis für die Technik. Der Grund: Sie arbeiten täglich mit technischen Geräten, die der Diagnosefindung dienen. Typische Exemplare sind die zur Anfertigung eines Elektrokardiogramms (EKG) und Elektroenzephalogramms (EEG) sowie das Ultraschallgerät, das der bildlichen Darstellung der inneren Organe dient.

Ist das mündliche Ausdrucksvermögen gut ausgeprägt, fällt es mit zusätzlichem pädagogischem Geschick leicht, dem der zu behandelnden Person Sachverhalte wie Diagnosen zu erklären oder ihm/ihr mitzuteilen, wie er/sie mit seiner Krankheit umzugehen hat. Ein Beispiel ist das Spritzen von Insulin bei einem Diabetes.

Ein gutes schriftliches Ausdrucksvermögen benötigt der Arzt/die Ärztin zum Schreiben vom Berichten oder zum Verfassen von Fachliteratur. Unternehmerisches Denken und kaufmännische Fertigkeiten bilden hilfreiche Kompetenzen für eine geplante Selbstständigkeit.

Wie viel verdient ein Arzt?

Wie hoch das Gehalt eines Arztes/einer Ärztin ausfällt, hängt ab davon, in welcher Region sich der Ort befindet, in dem er/sie seine/ihre Tätigkeit ausübt. Weiter sind die Anstellung, die Berufserfahrung und die Arbeitszeit Kriterien, die in den monatlichen Verdienst einfließen.

Das Gehalt eines/einer in einem Krankenhaus angestellten Arztes/Ärztin regelt der Tarifvertrag für Ärzte in Krankenanstalten. Die Höhe des Gehaltes richtet sich nach der Entgeltstufe, in der er/sie eingestuft ist. Diese hängt ab von der Berufserfahrung und der Position.

Während der Ausbildung, die dem Studium der Humanmedizin entspricht, haben die Studierenden keinen Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung. Dies gilt ebenso für die Praktika und Famulaturen, die diese leisten. Bei Letzteren zahlen Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen teils freiwillig eine Aufwandsentschädigung in geringer Höhe oder unterstützen sie durch kostenlose Unterkunft oder Gutscheinen für Fachliteratur. Ob die Studierenden während des Pflegepraktikums Geld verdienen oder sonstige Leistungen erhalten, ist von Krankenhaus zu Krankenhaus unterschiedlich.

Als Berufseinsteiger verdienen die in Krankenhäusern angestellten Ärzte/-innen ca. 4.500 und 5.000 € brutto im Monat.

Mit Berufserfahrung beträgt das Gehalt eines Arztes/einer Ärztin ca. 6.000 bis 9.000 € brutto im Monat.

Welche Aufgaben hat man als Arzt?

Das Berufsbild des Arztes/der Ärztin hält abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben bereit. Er/Sie schützt die Gesundheit der Menschen und stellt diese bei Störungen wieder her. Oberstes Ziel ist es, das Leben der Erkrankten zu erhalten.

Während der Ausbildung: Im Verlauf des Pflegepraktikums und der Famulatur sowie der Assistenzarztzeit erledigen die Ärzte ihre Aufgaben, entsprechend ihrer Erfahrungen unter den prüfenden Augen ihrer vorgesetzten Kollegenschaft.

Im Berufsleben obliegt es den Ärzten/-innen, die Patienten/-innen zu begrüßen und sie im Rahmen der Anamnese nach ihren Befindlichkeiten zu erkundigen. Dabei erfragen sie Schmerzen und andere Symptome, eruieren die gesundheitliche Vorgeschichte und die Lebensumstände der erkrankten Menschen. Ist es aufgrund des Gesundheitszustandes nicht möglich, diese Informationen von dem/der Patienten/-in zu erhalten, befragen die Ärzte/-innen Begleitpersonen oder Angehörige.

Nach der Anamnese erfolgt die körperliche Untersuchung. Dabei messen die Ärzte/-innen Puls und Blutdruck und tasten den Körper des/der erkrankten Person ab. Stethoskope und das Ohr dienen als Hilfsmittel beim Abhorchen von Atemgeräuschen und Herztönen. Bei der Diagnosefindung unterstützen sie verschiedene bildgebende Geräte. Sie nehmen den Patienten/-innen Blut ab, veranlassen dessen Untersuchung und die des Urins im Labor.

Alle Tätigkeiten, die der Arzt/die Ärztin durchführt, dokumentiert er/sie sorgfältig. Nach der Diagnosestellung unterrichtet er/sie den/die Patienten/-in über den Befund. Er/Sie berät diese/n zum weiteren Umgang mit der Erkrankung, zu Möglichkeiten der Therapie und verschreibt bei Bedarf Medikamente.

Ist der/die erkrankte Person arbeitsunfähig, erhält sie von dem/der Mediziner/in eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Handelt es sich bei der Erkrankung um eine spezielle, holt der Arzt den Rat eines/r Fachmediziners/-in ein und überweist bei Bedarf an diese zur weiteren Behandlung oder ins Krankenhaus. Ist der Arzt/die Ärztin dort tätig, arbeitet sie mit denen anderer Fachgebiete noch enger zusammen als bei einer selbstständigen Tätigkeit. Ist es notwendig, weist er/sie Operationen an oder führt sie bei entsprechender Eignung selbst mit Unterstützung von Kollegen/-innen sowie helfendem Personal durch.

Zu den Tätigkeiten von Ärzten/-innen gehört es ferner, Abstriche zu machen und Impfungen durchzuführen. Stellen sie meldepflichtige Krankheiten fest, übermitteln sie den Verdacht oder die Diagnose an das zuständige Gesundheitsamt. Dies dient der Seuchenvorbeugung.

Zudem können und Erste-Hilfe-Maßnahmen oder chirurgische Maßnahmen außerhalb des Operationssaales wie Platzwunden nähen sowie die Wundversorgung zu ihren Aufgaben zählen. Manche Ärzte/-innen sind neben diesen Tätigkeiten mit der Forschung betraut. Einige spezialisieren sich ganz darauf. Je nach Spezialgebiet unterscheiden sich die Aufgaben eines/r Mediziners/in.

Weitere mögliche Tätigkeiten eines Arztes/einer Ärztin sind:

  • die Aufnahme, Verlegung und Entlassung in und aus dem Krankenhaus veranlassen
  • die Sterbebegleitung
  • die Aus- und Weiterbildung von Nachwuchsärzten/-innen
  • das Anfertigen von Gutachten
  • Unfallopfer bergen und überführen
  • den Tod eines/r Patienten/-in feststellen, dessen Versorgung veranlassen und Totenscheine ausstellen

Wo arbeitet ein Arzt?

Ein Arzt/eine Ärztin arbeitet überwiegend in Praxen oder in Kliniken. Sanitäts- und Rettungsdienste bilden weitere mögliche Einsatzorte für seine/ihre Tätigkeiten. Ärzte/-innen forschen in Laboren, sind in Hospizen und Einrichtungen für die kurzzeitige Pflege tätig, sorgen für die ärztliche Versorgung von Personen in Entwicklungsländern. In Kliniken arbeiten sie überwiegend in Untersuchungsräumen und Operationssälen sowie in den Zimmern der Patienten-innen.

Die Arbeit der Ärzte/-innen außerhalb der Klinik erfolgt in Praxen und in den Wohnungen oder Häusern der Patienten/-innen. Letztere sind auch Arbeitsorte von Notfallmedizinern. Diese arbeiten ebenso im Freien und jeglichen anderen Orten, wo sich verletzte oder erkrankte Personen aufhalten. Dies können Fabriken, Gewässer, die Natur oder Straßen, Tunnel, Verkehrsmittel sowie öffentliche Gebäude sein. In der Lehre sind Innenräume sowie Hörsäle mögliche Arbeitsorte.

Letztere verlangen keine besondere Arbeitskleidung. In Krankenhäusern ist das Tragen von entsprechender Schutzkleidung Pflicht. Dazu gehören Hauben, Kittel, Arbeitshosen in verschiedenen der Tätigkeit angepassten Farben sowie Handschuhe. Bei ansteckenden Krankheiten kommen spezielle Schutzanzüge und Kopfbedeckungen sowie Masken und Schleusen zum Einsatz. Welche dies sind, richtet sich nach dem Erreger. In Arztpraxen ist der Kittel die übliche Ergänzung zur normalen Kleidung. Entsprechend dem Arbeitsort ist spezielles Schuhwerk zu tragen.

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Arzt?

Die Aufstiegsmöglichkeiten eines Arztes/einer Ärztin ergeben sich aus der Hierarchie der Ärzteschaft in den Krankenhäusern. Die ärztlichen Tätigkeiten beginnen mit der Famulatur. Nach Abschluss des Studiums arbeitet der Neuling als Assistenzarzt/-ärztin. Ein anderer Name ist Stationsarzt/-ärztin. Als solche/r spezialisiert er/sie sich auf ein Fachgebiet und absolviert eine Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin.

Die nächsthöhere Stufe ist die Ernennung zum Oberarzt. Diese bedarf einer Habilitation und den Nachweis einer fortgeschrittenen oder abgeschlossenen Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin.

Oben in der Hierarchie der Ärzteschaft steht der Chefarzt/die Chefärztin. Er/sie leitet eine Abteilung in einer Klinik und übernimmt die disziplinäre Verantwortung für alle in seinem/ihren Arbeitsbereich tätigen Mitarbeitenden.