Verwaltungsangestellter Jobs und Stellenangebote
Aufgaben Verwaltungsangestellter
Eigenverantwortlichkeit und Sorgfalt
Verwaltungsangestellte im gehobenen Dienst arbeiten in den Verwaltungen der Gebietskörperschaften. Im Rahmen ihrer Befugnisse aufarbeiten sie selbstständig Verwaltungsvorgänge - etwa in Büroräumen, an Schaltern oder in Archivräumen. Häufig führen sie Arbeiten mit ähnlich gelagerten Schwierigkeiten durch, die sich am Routinefall orientieren. Dafür nutzen sie neben Akten außerdem sonstigen Dokumente den Computer sowie jeweilige Verwaltungssoftware. Je nach Einsatzgebiete benötigen sie fundierte Kenntnisse nämlich im kommunalen Haushalts-, Kassen-, Steuer- ferner Rechnungswesen. Wenn sie Entscheidungsgrundlagen vorbereiten, greifen sie auf ihre Kenntnisse der Verwaltungsstrukturen außerdem Erfahrungen im verwaltungsrechtlichen Handeln zurück. Des Weiteren wenden sie die geltenden Rechtsvorschriften akkurat an. Komplexe oder schwierige Sachlagen besprechen sie mit ihren Vorgesetzten oder Teamkollegen sowie -kolleginnen. Ihre Ansprechpartner ferner geschäftlichen Kooperationsbeziehungen sind dabei in der Regel klar definiert. Bei verwaltungstechnischen Umstrukturierungen müssen sie jedoch auch bereit sein, sich flexibel außerdem schnell in neue Gebiete einzuarbeiten.
Organisation sowie Kommunikation
Um bei der Vielzahl der Vorgänge den Überblick zu behalten, benötigen sie einen ausgeprägten Ordnungssinn. Auch stark vorstrukturierten ferner nach festgelegten Lösungswegen zu aufarbeitenden Aufgaben müssen sie sich stets aufmerksam widmen. Für die Dokumentation der gesonderten Vorgänge ist eine sorgfältige Arbeitsweise unerlässlich.
Gerade im Umgang mit Bürgern außerdem Bürgerinnen ist Dienstleistungsorientierung gefragt: Daher treten Verwaltungsangestellte im gehobenen Dienst stets freundlich sowie serviceorientiert auf. Für die schriftliche Korrespondenz mit einem Antragsteller, den Telefonkontakt mit einem weiteren Amt wie auch das Erstellen einer Aktennotiz ist eine gute Ausdrucksfähigkeit erforderlich.